Lösungen zum Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
8. Aufl. 2021
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T. Bewertung und Buchung der Verbindlichkeiten
Lösung zu Aufgabe 142:
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Soll Kto.-Nr. SKR 03 (SKR 04) | Betrag (Euro) | Haben Kto.-Nr. SKR 03 (SKR 04) | Buchungstext bzw. Erläuterungen | ||
Aufwand (Euro) | Ertrag (Euro) | ||||
1200 (1800) | 96.000,00 | 0640 (3160) | Auszahlung Darlehen (96 %) | ||
0986 (1940) | 4.000,00 | 0640 (3160) | Damnum (4 %) | ||
2120 (7320) | 633,33 | 1200 (1800) | Zinsen 15.10. - 30.12.: 100.000 € • 3 % : 360 Tage • 76 Tage | 633,33 | |
2124 (7324) | 168,88 | 0986 (1940) | Abschreibung Damnum: 4.000 € : 5 Jahre : 360 Tage • 76 Tage | 168,88 |
Lösung zu Aufgabe 143:
Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG zum Rückzahlungsbetrag zu bewerten. Eine Abzinsung entfällt, weil das Darlehen verzinslich ist (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG).
Die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Darlehen ist ein Disagio. Handelsrechtlich kann das Disagio nach § 250 Abs. 3 HGB direkt als Aufwand erfasst oder bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und dann planmäßig abgeschrieben werden. In der Steuerbilanz muss das Disagio aktiviert und über die Zinsbindungsfrist des Darlehens verteilt werden. Da es sich um ein Ratendarlehen handelt, kann das Disagio arithmetisch-degressiv (digital) abgeschrieben werden. Hier erfolgt zum Zweck der Erstellung einer Einheitsbilanz die Aktivierung und Abschreibung über die D...