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OFD Magdeburg - S 7100 - 55 - St 246 V

Umsatzsteuer;
Reparaturpauschale bei der Lieferung von Hörgeräten

Bezug:

Zu der Problematik, wie eine Reparaturpauschale, die im Zusammenhang mit der Lieferung eines Hörgerätes gezahlt wird, umsatzsteuerrechtlich zu behandeln ist, bittet die OFD nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

Gegenstand des Vertrages ist nach § 1 ”die pauschale Abgeltung von Reparaturleistungen für …”. Nach dem Vertragswortlaut soll die Vergütung Reparaturleistungen für die Dauer von 6 Jahren pauschal abgelten. Die Art der Reparaturleistungen ist im Einzelnen festgelegt. Bei einem Verlust des Hörgerätes oder bei einer erneuten Hörgeräteversorgung vor Ablauf von 6 Jahren werden Teile der Pauschale vergütet. Der Vertragswortlaut spricht dafür, dass es sich bei der Pauschale um eine Vorauszahlung für eine selbständige Leistung (Reparaturleistung) handelt (Steuersatz 16 %).

Da der Vertrag sich ausschließlich auf Reparaturleistungen bezieht und für den Kauf der Geräte andere vertragliche Vereinbarungen gelten, liegen die Voraussetzungen für die im Vertrag festgelegten sonstigen Leistungen, den ermäßigten Steuersatz anzuwenden, nicht vor, da sich die Frage der Nebenleistung nic...

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