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RENO Nr. 6 vom Seite 14

Kurzarbeit und Coronakrise

Professor Dr. Peter Pulte; Duisburg

Unter Kurzarbeit ist eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls zu verstehen. Von der Kurzarbeit können alle oder nur ein Teil der Arbeitnehmer des Betriebes betroffen sein. Die betroffenen Arbeitnehmer arbeiten bei Kurzarbeit weniger oder überhaupt nicht. Ob ein Arbeitgeber Kurzarbeit einführen darf und ob sich bei Kurzarbeit der Anspruch auf Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt) der Arbeitnehmer entsprechend verringert, richtet sich nach arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Allgemeines

Kurzarbeit kann ein Instrument sein, um bei vorübergehendem Arbeitsausfall (v. a. Wegfall von Aufträgen) Kündigungen zu vermeiden. Durch Kurzarbeit lassen sich die Ausgaben eines Unternehmens für die Arbeitnehmer des Unternehmens verringern. Dies ist gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten wie der aktuellen Coronakrise eine Möglichkeit, um Unternehmen vor einer Insolvenz zu schützen und Kündigungen innerhalb eines Betriebes zu verhindern.

Um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie abzumildern, Unternehmen Handlungsmöglichkeiten zu geben, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und entsprechend auf die neue Situation zu reagieren, gab es in 202...

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