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IK Nr. 6 vom Seite 2

Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit

Dipl.-Hdl. Karsten Beck; Wiesenttal und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler; Fürth

Die Bereitstellung von Kapital ist für jedes Unternehmen eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt Geschäfte tätigen zu können. Die Kreditaufnahme ist dabei die klassische Form der Fremdkapitalbeschaffung. Allerdings wollen Banken und andere Kreditgeber sicherstellen, dass sie ihr Geld auch wieder zurückbekommen. Die Sicherungsübereignung ist in diesem Fall ein häufig genutztes Mittel, um den Gläubigern eine gewisse Sicherheit zu bieten.

Kredite werden für unterschiedliche Zwecke aufgenommen. Kurzfristige finanzielle Mittel benötigt ein Unternehmen, um z. B. Umlaufvermögen zu finanzieren und Rohstoffe oder Handelswaren einzukaufen. Oft müssen auch Liquiditätsengpässe ausgeglichen werden, die sich durch verzögerte Zahlungseingänge ergeben.

Die Finanzierung von Anlagevermögen erfolgt meist durch die Aufnahme von langfristigen Krediten. Aufgrund der langen Laufzeit kann der Kreditgeber nur schwer abschätzen, wie sich die Kreditwürdigkeit des Schuldners künftig entwickeln wird. Außerdem benötigt man für die Finanzierung von Anlagevermögen meist sehr hohe Beträge. Der Kreditgeber wird also darauf bestehen, entsprechende Sicherheiten zu erhalten, bevor er einen Kredit gewährt. Es liegt nah...

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