Arbeitslohn: Mahlzeitengestellung für Flugzeug-Bordpersonal
Leitsatz
Bei der unentgeltlichen Gestellung von Mahlzeiten an Bord von Flugzeugen für das Kabinen- und Cockpit-Personal auf Lang- und
Mittelstreckenflügen mit Flugdienstzeiten von über sechs Stunden handelt es sich nicht um Arbeitslohn, da sie aufgrund einer
betriebsfunktionalen Zwangslage im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Fluggesellschaft erfolgt (Fortführung
der Rspr. im „Flusskreuzfahrtschiff"-, BStBl II 2010, 700).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGD:2020:0813.14K2158.16L.00
Fundstelle(n): BB 2021 S. 1761 Nr. 29 DStRE 2022 S. 308 Nr. 5 EFG 2021 S. 1130 Nr. 13 NWB-Eilnachricht Nr. 22/2021 S. 1568 RAAAH-80105
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