Befreiung von Pensionskassen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer
Schädlichkeit der Rückdeckung einer Unterstützungskasse
Leitsatz
1. Einer steuerlichen Qualifikation als Pensionskasse im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG bzw. § 3 Nr. 9 GewStG steht es jedenfalls
im Streitjahr 2004 nicht entgegen, wenn neben dem Geschäft der Erstversicherung auch das Geschäfts der Rückdeckungsversicherung
betrieben wird.
2. Die Steuerbefreiung rechtsfähiger Pensionskassen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG scheidet aus, wenn zu den Mitgliedern eine
Unterstützungskasse gehört und auch diese als Leistungsempfängerin anzusehen ist.
3. Die Rückdeckung der Pensionsverpflichtungen einer Unterstützungskasse steht der Erfüllung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes
durch die Pensionskasse entgegen.
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