Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des
Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
(ZA-NTS);
Niederländisches Beschaffungsverfahren
Bezug:
Auf Grund des Protokolls zum Zusatzabkommen vom zu dem Abkommen vom zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der im Königreich der Niederlande stationierten deutschen Truppen (BGBl. 1998 II S. 2435), das am in Kraft getreten ist (BGBl. 2000 II S. 1153), ergeben sich Auswirkungen für die Inanspruchnahme der Umsatzteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 ZA-NTS (Nr. 3 Buchst. b zu Artikel 48 des Zusatzabkommens Niederlande).
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Die nach Artikel 67 Abs. 3 Buchst. a Ziffer ii ZA-NTS geltende Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen und sonstigen Leistungen an eine in der Bundesrepublik Deutschland stationierte niederländische Truppe oder ein niederländisches ziviles Gefolge, die von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges in Auftrag gegeben werden und für den Gebrauch oder den Verbrauch durch die Mitglieder der niederländischen Truppe, das niederländische zivile Gefolge, ihre Mitglieder und deren Angehörige bestimmt sind, ist für nach dem ausgeführte