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FG Münster Urteil v. - 8 K 1438/19 GrE EFG 2021 S. 1136 Nr. 13

Gesetze: GrEStG § 8 Abs. 1; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 127 Abs. 2; BGB § 433 Abs. 1 Satz 1; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Immobilien

Erschließungskosten als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Wenn ein Grundstück im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages noch nicht erschlossen ist, sich der Veräußerer jedoch verpflichtet, das Grundstück dem Erwerber in erschlossenem Zustand zu verschaffen, ist das Grundstück in diesem Zustand Gegenstand des Erwerbsvorgangs im grunderwerbsteuerlichen Sinne und der auf die Erschließung entfallende Teil des Kaufpreises ist Entgelt für den Grundstückserwerb.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1136 Nr. 13
ErbStB 2021 S. 244 Nr. 8
GStB 2021 S. 450 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2021 S. 1648
GAAAH-80071

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