Erschließungskosten als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer
Leitsatz
Wenn ein Grundstück im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages noch nicht erschlossen ist, sich der Veräußerer
jedoch verpflichtet, das Grundstück dem Erwerber in erschlossenem Zustand zu verschaffen, ist das Grundstück in diesem Zustand
Gegenstand des Erwerbsvorgangs im grunderwerbsteuerlichen Sinne und der auf die Erschließung entfallende Teil des Kaufpreises
ist Entgelt für den Grundstückserwerb.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1136 Nr. 13 ErbStB 2021 S. 244 Nr. 8 GStB 2021 S. 450 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2021 S. 1648 GAAAH-80071
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