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USt direkt digital Nr. 11 vom Seite 4

Steuerschuld des Leistungsempfängers

Ralf Walkenhorst

Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob es der Anwendung des § 13b UStG entgegen steht, wenn neben dem Unternehmer noch eine weitere Person Leistungsempfänger ist.

I. Leitsatz:

Der Anwendung von § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG steht nicht entgegen, dass neben dem Unternehmer oder der juristischen Person eine weitere Person Empfänger der Leistung ist, wenn der Unternehmer/die juristische Person Schuldner des vollen Entgeltbetrages ist und der weitere Leistungsempfänger nicht zum Kreis der in § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG genannten Steuerschuldner gehört.

II. Sachverhalt:

Der Kläger war bis zur Einstellung des Geschäftsbetriebs im Jahr 2009 unter der Einzelfirma F e. K. tätig. Am erwarb er das Alleineigentum an einem Grundstück im Inland, auf dem ein Einfamilienhaus errichtet werden sollte. In der Baugenehmigung wurden der Kläger und seine Ehefrau als Bauherren genannt. Der Kläger unterzeichnete als „Auftraggeber“ mit einer österreichischen Firma einen Bauvertrag über Holzbauarbeiten für den Neubau eines Einfamilienhauses. Vertragsgrundlage war ein Leistungsverzeichnis, in dem die Ehegatten als Bauherren genannt wurden. In zwei Abschlagsrechnungen berechnete die österreichische Firma den Ehegatten das bisher gelieferte Material und die ge...