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§ 1 UStG Geschäftsveräußerung (§ 1 Abs. 1 a);
hier: Abgrenzung einer steuerbaren Lieferung von einer Geschäftsveräußerung gemäß § 1 Abs. 1 a UStG bei der Veräußerung von Grundstücken
Zur Abgrenzung einer steuerbaren Lieferung von einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung gemäß § 1 Abs. 1 a UStG bei der Veräußerung von Grundstücken weist die OFD auf folgende Problemfelder hin:
Eine Geschäftsveräußerung im ganzen liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Unternehmens auf den Erwerber übergegangen sind (vgl. Vfg. vom – Az. s.o.). Was die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Unternehmens sind, bestimmt sich weitgehend nach der Art und dem Wirtschaftszweig des Unternehmens und nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Übereignung (BFH/NV 1988, 140).
Ob neben dem Grundstück auch die Mietverträge und die entsprechenden Mieterakten zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Vermietungsunternehmens gehören, ist gegenwärtig umstritten.
Das Niedersächsische FG hat mit revisionsbefangenem Urteil vom , V 250/97 (EFG 1998, 698) entschieden, dass das Mietgrundstück, Mietverträge und die erforderlichen Mieterakten die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Vermietungsunternehmens bilden. Neben dem Grundstück sind auch die Mietverträge und die entsprechenden Akten für das Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Der Übergang der Gegenstände ist erfor...