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Private Investitionen in Kryptowerte
Teil 2: Ertragsteuerrechtliche Einstufung von Private Keys, Coins und „Kryptowährungen“
Der vorliegende zweite Teil des Beitrags „Private Investitionen in Kryptowerte” setzt auf den für die Beschäftigung mit diesem Thema essenziellen tatsächlichen und technischen Grundlagen, die in Ausgabe 5/2021 innerhalb des ersten Teils des Beitrags herausgearbeitet wurden, auf, und beschäftigt sich auf dieser Basis mit der ertragsteuerrechtlichen Einstufung von Private Keys, Coins und „Kryptowährungen“. Die Aufteilung dieses Beitrags darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die tatsächliche (technische) Basis, die Grundlage für jede (steuer)rechtliche Einordnung und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen bildet und beide Teile dieses Beitrags daher als Einheit verstanden werden müssen, so dass die Herleitung der in diesem Teil des Beitrags dargestellten ertragsteuerlichen Einstufung die Kenntnis der im ersten Teil des Beitrags dargestellten Ausgangslage voraussetzt.
Teil 1 des Beitrags „Private Investitionen in Kryptowerte“ von Kranz finden Sie hier: NWB XAAAH-77191
Der Private Key dient dem Steuerpflichtigen als netzwerkexterner Wertspeicher und stellt in dieser Eigenschaft ein tatsächlich beherrschbares Wirtschaftsgut i. S. von § 39 AO dar.
In den meisten Kryptowährungsnetzwerken h...