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KöMoG | Längere Investitionsfrist im Rahmen des § 7g EStG geplant (DStV)
Für Steuerpflichtige, die im Jahr 2017 bzw. 2018 einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gebildet haben, wird sich nach derzeitigem Stand die Investitionsfrist auf 5 bzw. 4 Jahre für die geplante Anschaffung oder Herstellung verlängern. Hierauf macht der DStV aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Wer den sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nutzt, das heißt, für bestimmte künftige Anschaffungen oder Herstellungen vorab eine Gewinnminderung vornimmt, hat grundsätzlich in den darauffolgenden 3 Jahren Zeit, diese Investition durchzuführen. So verlagert sich die Steuerlast in ein späteres Jahr. Lässt der Steuerpflichtige die 3-Jahresfrist investitionslos verstreichen, muss er die vorgenommene Gewinnminderung rückgängig machen. Das heißt in der Regel: S...