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BBK Nr. 11 vom

Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn

BMF-Schreiben klärt (endlich) Zweifelsfragen inkl. Übergangsregelung für Gutscheine und Geldkarten

Susanne Weber

Mit dem Schreiben vom fasst das BMF die Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn zusammen und schafft für Gutscheine und Geldkarten eine Übergangsregelung.

Seit dem ist der Anwendungsbereich der steuerbegünstigten Sachzuwendungen durch eine gesetzliche Definition des Begriffs des Sachbezugs in § 8 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG eingeschränkt. Gutscheine und Guthabenkarten sollten aber weiterhin – steuerlich begünstigt – genutzt werden können, damit Arbeitgeber den Mitarbeitern „unbürokratisch“ Waren oder Dienstleistungen zuwenden können. Der Verweis auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) in § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG war für die Praxis aber alles andere als klar und hat sowohl bei Arbeitgebern als auch bei der Finanzverwaltung für große Unsicherheit gesorgt.

Nach mehr als einem Jahr hat nunmehr das Anwendungsregelungen veröffentlicht, die in weiten Teilen rückwirkend zum gelten. Nur für die Frage, ob Gutscheine und Geldkarten die Voraussetzungen des ZAG erfüllen müssen, wurde eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum eingeführt, so dass vorerst die bisherigen Regelungen weitergelten. Die Anbieter von Gutschei...