Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 3 EStG; Aufwandsentschädigungen an Bedienstete der gesetzlichen Krankenkassen
Nach dem Ergebnis der Besprechung mit den obersten Finanzbehörden der Länder kann die genannte Aufwandsentschädigung nur im Rahmen des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei gestellt werden. Dabei kann von der Vereinfachungsregelung des Abschnitts 13 Abs. 4 Satz 4 LStR Gebrauch gemacht werden, nach der Aufwandsentschädigungen bei hauptamtlich tätigen Personen regelmäßig bis zur Höhe von 300 DM monatlich steuerfrei bleiben können.