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BBK Nr. 11 vom Seite 553

Voraussetzungen und Praxisfragen zum Kinderkrankengeld

Jörg Romanowski

[i]Sonderregelungen in der Corona-KriseNach § 45 SGB V können Eltern sog. Kinderkrankentage nehmen, wenn sie aufgrund der Krankheit ihres Kindes an der Arbeitsleistung gehindert sind. Für das Jahr 2021 können gesetzlich versicherte Eltern auch dann Kinderkrankentage beanspruchen, wenn die Kinderbetreuung ausfällt, z. B. durch behördliche Schließung der Betreuungseinrichtung. Mit der am durch das 4. Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wurde – rückwirkend zum – der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 erneut ausgeweitet. Der Beitrag zeigt, welche konkreten Rechtsansprüche bestehen und beantwortet weitere Praxisfragen im Zusammenhang mit dem Kinderkrankengeld.

I. Rechtsansprüche der Arbeitnehmer

1. Gründe für die Nicht-Erbringung der Arbeitsleistung

[i]Krankheit der Kinder oder Kinderbetreuung nicht gewährleistetIn diesem Beitrag werden zwei Gründe beleuchtet, die dazu führen, dass Arbeitnehmer ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht zu erfüllen haben: Zum einen kann ein Grund sein, dass ein Kind des Arbeitnehmers krank und betreuungsbedürftig ist. Zum anderen kann der Betreuungsbedarf für das Kind entstehen, weil eine behördliche Anordnung zur Schließung einer Kinderbetreuungseinrichtung führte. In ...