Frage des Vorliegens von Post-Universaldienstleistungen; Steuerbefreiung als Post-Universaldienstleistung
Leitsatz
1. Eine steuerfreie Universalleistung liegt nicht vor, wenn eine Postdienstleistung nicht für alle Nutzer zugänglich ist,
weil der Universalpostdienstleister die Dienstleistung einzelvertraglich mit einem Kunden unter Beachtung von dessen besonderen
Bedürfnissen vereinbart hat.
2. Nach Auffassung des erkennenden Senats ist zur richtlinienkonformen Bestimmung einer steuerfreien Universaldienstleistung
i.S. des § 4 Nr. 11b UStG neben der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung die PostDRL und die sie umsetzenden nationalen Bestimmungen
in ihrer Gesamtheit und nicht entsprechend dem Wortlaut von § 4 Nr. 11b UStG lediglich Art. 3 Abs. 4 PostDRL 97/67/EG sowie
§ 19 PostG heranzuziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1327 Nr. 15 SAAAH-79504
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