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FG Münster Urteil v. - 5 K 3037/19 U EFG 2021 S. 1151 Nr. 13

Gesetze: UStG § 19; MwStSystRL Art. 9; UStG § 2 Abs. 1

Umsatzsteuer

Frage der Unternehmereigenschaft von Hundezüchtern

Leitsatz

1. Die Stpfl. hat in den Streitjahren mit den Verkäufen von Hunden aus ihrer Hundezucht eine wirtschaftliche, d.h. nachhaltige gewerbliche Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG ausgeübt. Die Stpfl. hat – auch wenn die Hundezucht ihr langjähriges Hobby und ein für sie wichtiger persönlicher Lebensinhalt war – ähnlich wie ein Händler agiert; sie war somit unternehmerisch tätig.

2. Es ist auch vor dem Hintergrund des Neutralitätsprinzips als Ausprägung des Gebotes der Wettbewerbsgleichheit systemgerecht, die Umsätze der Stpfl. der Umsatzsteuer zu unterwerfen – sofern sie die Kleinunternehmergrenzen des § 19 Abs. 1 UStG übersteigen. Das Neutralitätsprinzip gebietet, Umsätze bzw. Anbieter gleichartiger Waren und Dienstleistungen gleichermaßen mit Umsatzsteuer zu belasten. Vorliegend besteht ein zumindest potentieller Wettbewerb mit anderen Züchtern.

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1151 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2021 S. 1647
UStB 2021 S. 181 Nr. 6
EAAAH-79500

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