Verpachtung landwirtschaftl. Betrieb, Frage der Steuerfreiheit mitverpachteter Betriebsvorrichtungen (hier Brennerei/Brennrechte
nach BranntwMonG)
Leitsatz
1. Die Überlassung der Brenntechnik, der Brennrechte und der Zahlungsansprüche/Prämienrechte sind als selbständige Leistungen
steuerpflichtig und keine steuerfreien Nebenleistungen zur umsatzsteuerfreien Verpachtung der Hofstelle, der Ackerflächen
und der Räumlichkeiten der landwirtschaftlichen Verschlussbrennerei.
2. Die Überlassung der Brenntechnik stellt keine Nebenleistung zur steuerfreien Verpachtung des Gebäudes, in dem sich die
Brenntechnik befand, dar. Die Brenntechnik ist der Nutzung des Gebäudes nicht untergeordnet, sondern erfüllt im Hinblick auf
die Produktion von Rohsprit einen eigenen Zweck.
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 971 Nr. 11 UStB 2021 S. 223 Nr. 7 LAAAH-79499
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