Vorsteuerabzugsberechtigung
einer Gemeinde bei Vermietung einer selbst errichteten Anlegerbrücke
an den ÖPNV Behandlung von Zuschüssen als echte Zuschüsse
oder umsatzsteuerbares Entgelt
Leitsatz
Eine Gemeinde, die eine Anlegebrücke errichtet und an
eine, den ÖPNV (Fährverkehr) betreibende Gesellschaft vermietet,
kann grundsätzlich als Unternehmerin handeln und die aus den Errichtungskosten
resultierenden Vorsteuern abziehen.
Zuschüsse, welche die Gemeinde für die Errichtung der
Anlegebrücke auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
erhält, sind - anders als die Zuschüsse, die sie vom Träger des
ÖPNV erhält - echte Zuschüsse.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1240 Nr. 14 KÖSDI 2021 S. 22354 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2021 S. 2017 RAAAH-79497
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