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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 32/18 EFG 2021 S. 1240 Nr. 14

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 2; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Vorsteuerabzugsberechtigung einer Gemeinde bei Vermietung einer selbst errichteten Anlegerbrücke an den ÖPNV Behandlung von Zuschüssen als echte Zuschüsse oder umsatzsteuerbares Entgelt

Leitsatz

Eine Gemeinde, die eine Anlegebrücke errichtet und an eine, den ÖPNV (Fährverkehr) betreibende Gesellschaft vermietet, kann grundsätzlich als Unternehmerin handeln und die aus den Errichtungskosten resultierenden Vorsteuern abziehen.

Zuschüsse, welche die Gemeinde für die Errichtung der Anlegebrücke auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erhält, sind - anders als die Zuschüsse, die sie vom Träger des ÖPNV erhält - echte Zuschüsse.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1240 Nr. 14
KÖSDI 2021 S. 22354 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2021 S. 2017
RAAAH-79497

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