Ausland; Grundstück; Kapitalverkehrsfreiheit; Nutzungsrecht; Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage
Genügt für die Annahme einer vGA bereits die jederzeitige Möglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung der im EU-Ausland (hier: Spanien) belegenen Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter ohne Rücksicht auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung? Gilt dies selbst dann, wenn die jeweils nur kurzfristigen Aufenthalte nur die beabsichtigte Veräußerung der Immobilie fördern sollten? Liegt in der Annahme einer vGA ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?
Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 1, AEUV Art 63
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.05.2021):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
WAAAH-79384