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Berufsrecht | Beantragung von Corona-Hilfen - Anmeldung per beA möglich (BRAK)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als sog. prüfende Dritte
für ihre Mandantschaft Corona-Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III
beantragen, können sich an dem dafür bereitgestellten
Portal des BMWi einmalig mit ihrer beA-Karte
registrieren und auch künftig die beA-Karte für weitere
Anmeldungen nutzen. Hierauf macht die BRAK
aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Die Bestätigung der Identität wurde eingeführt, um Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Beantragung von Corona-Hilfen einzudämmen. Dazu hat das Ministerium prüfende Dritte, die in den Berufsverzeichnissen keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, per Einschreiben angeschrieben und gebeten, ihre Identität durch Eingabe eines Codes zu bestätigen.
Als Alternative hierzu hat die BRAK in Kooperation mit dem Min...