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FATCA | Start Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2020 (BZSt)
Die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2020 steht ab dem zur Verfügung. Dies gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP). Hierauf macht das BZSt aktuell aufmerksam.
Hierzu führt das BZSt weiter aus:
Die Daten für den Meldezeitraum 2020 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum vollständig an das BZSt zu übermitteln.
Quelle: BZSt online, Meldung v. (il)