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Track 05-07 | Umsatzsteuer: BMF will rechtssichere Abwicklung von Sachspenden ermöglichen
Eine Billigkeitsregelung des BMF verhindert, dass Einzelhändler, die von der Corona-Krise betroffen sind und Gutes tun, umsatzsteuerlich belastet werden. Unabhängig von der aktuellen Ausnahmesituation hat das BMF zudem klargestellt, dass die Bemessungsgrundlage einer Sachspende sich nicht nach den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern nach dem fiktiven Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende bestimmt. Bei wertloser Ware können das auch 0 € sein.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachspenden hat das Bundesfinanzministerium geklärt. Endlich gibt es eine großzügige Regelung.
Den Hintergrund kennen Sie: Händler beklagen seit langem, dass sie vom Finanzamt umsatzsteuerlich zur Kasse gebeten werden, wenn sie wertlose Waren an gemeinnützige Organisationen spenden, z. B. verderbliche Lebensmittel, die ansonsten weggeworfen werden müssten.
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt versprochen: Mit seinem BMF-Schreiben schöpft es den möglichen Gestaltungsspielraum umfassend aus, den das Unionsrecht durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie setzt. Mit dem Ziel, Unternehmern eine rechtssichere umsatzsteuerliche Abwicklung von Sachspenden zu ermöglichen.
Die Verwaltungs...