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Track 26 | Betriebsausgaben: Abzugsverbot bei Überlassung von Ferienwohnungen an selbständige Mitarbeiter
Das Abzugsverbot der Aufwendungen für Gästehäuser gilt nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG nicht, wenn sich diese am Ort eines Betriebs des Steuerpflichtigen befinden. Nach einem aktuellen Urteil des FG Berlin-Brandenburg ist dabei nicht allein auf die Belegenheit an einem Ort des Betriebs abzustellen. Vielmehr müssten die untergebrachten Gäste den Betrieb auch – über die Schlüsselabholung hinaus – aufsuchen.
Der Bundesfinanzhof muss sich demnächst in einem Revisionsverfahren auch mit dem Abzugsverbot der Kosten für Gästehäuser befassen.
Ein Lohnsteuerhilfeverein hatte auf der Insel Rügen Ferienappartements angemietet und diese erfolgreichen Leitern von Beratungsstellen als Motivation und Belohnung unentgeltlich zu Urlaubszwecken überlassen. Die Besonderheit im Streitfall bestand darin, dass sich im selben Haus wie die Ferienappartements auch ein Schulungsraum befand. Dieser wurde wohl auch genutzt, nicht aber von den selbständigen Beratungsstellenleitern während ihres Urlaubs.
In § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG ist geregelt: Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: Aufwendungen für Einrichtungen des Steuerpflichtigen, soweit sie der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen ...