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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 20-24 | Umsatzsteuer: Wichtige Neuerungen durch die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets

Mit dem JStG 2020 sind basierend auf der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets grundlegende Änderungen für die Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Versandhandel umgesetzt worden. So werden ab dem grenzüberschreitende Lieferungen an Endverbraucher innerhalb der EU konsequent dort der Umsatzsteuer unterworfen, wo der Konsum stattfindet. Dem Bestimmungslandprinzip können sich nur noch Unternehmen entziehen, die kaum grenzüberschreitende Umsätze tätigen.

Die Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets durch das Jahressteuergesetz 2020 ist dieses Mal unser Thema des Monats. Nach der coronabedingten Verschiebung treten die umfassenden Neuregelungen bei der Umsatzsteuer überwiegend zum in Kraft. Ein Teil ist allerdings bereits zum umgesetzt worden.

Im April hat auch das Bundesfinanzministerium ausführlich zu den Änderungen Stellung genommen. Im Original auf immerhin 35 Seiten. Viele wirklich neue Erkenntnisse enthält das BMF-Schreiben jedoch nicht. Zu begrüßen sind aber die zahlreichen Beispielsfälle. Erfreulich ist zudem, dass viele Erläuterungen der EU-Kommission wortgleich übernommen worden sin...