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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 19 | Außenprüfung: Schlussbesprechung in Corona-Zeiten auch telefonisch möglich

Ein Unternehmer hat keinen Anspruch darauf, dass eine Schlussbesprechung i. S. von § 201 AO wegen der Beschränkungen der Corona-Krise verschoben wird, bis ein persönliches Zusammentreffen mehrerer haushaltsfremder Personen wieder erlaubt ist. Vielmehr kann eine Schlussbesprechung nach einer aktuellen Entscheidung des FG Düsseldorf auch telefonisch durchgeführt werden.

Das letzte Urteil, das wir Ihnen heute vorstellen, betrifft das Verfahrensrecht. Es geht um die Frage, ob in Zeiten der Corona-Pandemie eine Schlussbesprechung auch telefonisch möglich ist.

Das FG Düsseldorf hat dies bejaht. Ein Unternehmer hat demnach keinen Anspruch darauf, dass eine Schlussbesprechung wegen der Beschränkungen der Corona-Krise verschoben wird, bis ein persönliches Zusammentreffen mehrerer haushaltsfremder Personen wieder erlaubt ist.

Lehnt der Unternehmer eine telefonische Schlussbesprechung ab, kann das Finanzamt von einem Verzicht auf die Schlussbesprechung ausgehen und Änderungsbescheide erlassen.

Und damit kommen wir auch schon zu unserem ausführlichen Beitrag.