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Track 15 | Erbschaftsteuer: Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
Entgegen der Verwaltungsauffassung mindern nach einem aktuellen BFH-Urteil Steuerberatungskosten, die der Erbe für die Erstellung berichtigter Einkommensteuererklärungen wegen Nacherklärung von Kapitaleinkünften des Erblassers nach dessen Tod getragen hat, auch dann als Nachlassverbindlichkeiten die Erbschaftsteuer, wenn erst der Erbe den Berater beauftragt hat. Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Wohnung des Erblassers können ebenfalls abzugsfähig sein.
Auch zur Erbschaftsteuer haben wir ein Urteil ausgewählt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, – sprich: für eine Selbstanzeige – sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig.
Der II. Senat des BFH hat damit den Obersten Finanzbehörden der Länder widersprochen. Diese hatten in 2015 in gleich lautenden Erlassen die Auffassung vertreten: Beauftragt erst der Erbe nach dem Tod des Erblassers einen Steuerberater, seien die Kosten nicht abzugsfähig. Das gelte auch für Steuerberatungskosten, die dem Erben anlässlich einer Berichtigung oder einer Selbstanzeige entstehen für ursprünglich vom...