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BMF - IV B 6 - S 2432 - 2/92

VermBG; Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab 1990

Bezug:

Inhaltsverzeichnis


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Abschnitt 1:
Persönlicher Geltungsbereich (§ 1 VermBG)
Abschnitt 2:
Begriff der vermögenswirksamen Leistungen, Überweisung (§ 2, § 3 Abs. 2 und 3 VermBG)
Abschnitt 3:
Zeitliche Zuordnung der vermögenswirksamen Leistungen (§ 2 Abs. 6 VermBG)
Abschnitt 4:
Vermögensbeteiligungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 VermBG)
Abschnitt 5:
Anlagen auf Grund von Sparverträgen über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, § 4 VermBG)
Abschnitt 6:
Anlagen auf Grund von Wertpapier-Kaufverträgen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2, § 5 VermBG)
Abschnitt 7:
Anlagen auf Grund von Beteiligungs-Verträgen und Beteiligungs-Kaufverträgen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3, §§ 6 und 7 VermBG)
Abschnitt 8:
Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 VermBG)
Abschnitt 9:
Anlagen für den Bau, den Erwerb, die Erweiterung oder die Entschuldung eines Wohngebäudes usw. (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 VermBG)
Abschnitt 10:
Anlage auf Grund von Verträgen des Ehegatten, der Kinder oder der Eltern (§ 3 Abs. 1 VermBG)
Abschnitt 11:
Bestätigungsverfahren (§ 3 Abs. 2 und 3 VermBG)
Abschnitt 12:
Vereinbarung der vermögenswirksamen Leistungen, freie Wahl der Anlage (§§ 10, 11, 12 VermBG)
Abschnitt 13:
Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage (§§ 13, 14 VermBG),
Abschnitt 14:
W...

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