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BMF - IV B 6 - S 2361 - 39/93 BStBl 1993 I 559

§ 61 EStG Steuerfreistellung des Existenzminimums im Lohnsteuerabzugsverfahren

Bezug:

In Artikel 19 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom (BGBl 1993 I S. 944) ist u.a. die Steuerfreistellung des Existenzminmums für 1993 bis 1995 geregelt worden. § 61 EStG enthält die das Lohnsteuerverfahren betreffenden Vorschriften, die weitgehend den Regelungen im BdF-Schreiben vom (BStBl 1992 I S. 736) entsprechen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder weist des BdF dazu auf folgendes hin:

  1. Weitergeltung der Lohnsteuer-Zusatztabellen (§ 61 Abs. 1 EStG)

    1. Die für 1993 bekanntgemachten Lohnsteuer-Zusatztabellen gelten unverändert fort. Sie sind anzuwenden:

      • auf den laufenden Arbeitslohn, der für einen vor dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und

      • auf sonstige Bezüge, die vor dem zufließen.

      Für 1994 wird das Bundesministerium der Finanzen neue Lohnsteuer-Zusatztabellen bekanntmachen.

    2. Der mit BdF-Schreiben vom (BStBl 1992 I S. 740) bekanntgemachte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer gilt für 1993 ebenfalls unverändert fort.

  2. Anwendung der Lohnsteuer-Zusatztabellen (§ 61 Abs. 2 bis 4 EStG)

    1. Ist die Lohnsteuer nach § 39 b Abs. 3 EStG für einen sonstigen Bezug zu ermitteln und ist dabei die Steuer für den maß...

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