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§ 61 EStG Steuerfreistellung des Existenzminimums im Lohnsteuerabzugsverfahren
Bezug:
In Artikel 19 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom (BGBl 1993 I S. 944) ist u.a. die Steuerfreistellung des Existenzminmums für 1993 bis 1995 geregelt worden. § 61 EStG enthält die das Lohnsteuerverfahren betreffenden Vorschriften, die weitgehend den Regelungen im BdF-Schreiben vom (BStBl 1992 I S. 736) entsprechen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder weist des BdF dazu auf folgendes hin:
Weitergeltung der Lohnsteuer-Zusatztabellen (§ 61 Abs. 1 EStG)
Die für 1993 bekanntgemachten Lohnsteuer-Zusatztabellen gelten unverändert fort. Sie sind anzuwenden:
auf den laufenden Arbeitslohn, der für einen vor dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und
auf sonstige Bezüge, die vor dem zufließen.
Für 1994 wird das Bundesministerium der Finanzen neue Lohnsteuer-Zusatztabellen bekanntmachen.
Der mit BdF-Schreiben vom (BStBl 1992 I S. 740) bekanntgemachte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer gilt für 1993 ebenfalls unverändert fort.
Anwendung der Lohnsteuer-Zusatztabellen (§ 61 Abs. 2 bis 4 EStG)
Ist die Lohnsteuer nach § 39 b Abs. 3 EStG für einen sonstigen Bezug zu ermitteln und ist dabei die Steuer für den maß...