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BVerfG 04.03.2021 2 BvR 1161/19, BBK 11/2021 S. 510

Steuerrecht | BVerfG hebt BFH-Rechtsprechung zur grenzüberschreitenden Konzernfinanzierung auf

Mit sehr deutlichen Worten hat das BVerfG das grundlegende BFH-Urteil zur Anwendung des § 1 AStG auf die Ausbuchung eines grenzüberschreitenden Konzerndarlehens aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen. Nach Auffassung des BVerfG hat der BFH das Recht der Klägerin auf den gesetzlichen Richter gem. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, indem er den EuGH nicht angerufen hat.

Der [i]Deutsche GmbH hatte auf unbesicherte Forderung verzichtet BFH hatte über die Gewinnminderung aufgrund der Ausbuchung einer unbesicherten Forderung gegen eine belgische Tochter-Kapitalgesellschaft im Jahr 2005 S. 511entschieden. Aus Sicht des BFH war der aus der Ausbuchung entstehende Aufwand nach § 1 AStG einkommenserhöhend hinzuzurechnen, weil die fehlende Besicherung nicht fremdüblich war.

Nach [i]BFH hätte den EuGH anrufen müssen dem BVerfG hätte der BFH den EuGH anrufen müssen, weil § 1 AStG im Jahr 2005 die ...