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Online-Nachricht - Montag, 17.05.2021

Einkommensteuer | Kein IAB für den geplanten Erwerb eines GbR-Anteils (FG)

Bei beabsichtigter Anschaffung eines GbR-Anteils kann kein Investitionsabzugsbetrag (IAB) für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden (,F; Revision anhängig, BFH-Az. IV R 11/21).

Sachverhalt: Die Kläger sind zusammenveranlagte Eheleute. Die Klägerin war an einer GbR beteiligt, die zwei Photovoltaikanlagen auf angemieteten Dachflächen betrieb. Im Jahr 2017 veräußerte die Klägerin ihren GbR-Anteil mit Wirkung zum an den Kläger. In ihrer Feststellungserklärung für 2016 machte die GbR für den Kläger wegen des geplanten Anteilserwerbs einen IAB nach § 7g Abs. 1 EStG i.H.v. 48.000 € geltend. Hilfsweise beantragten die Kläger die Berücksichtigung dieses Betrages im Rahmen ihrer Einkommenst...

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