Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 3 K 1123/19 EFG 2021 S. 997 Nr. 12

Gesetze: AO § 191 Abs. 1, AO § 34, AO § 69, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1

Geschäftsführerhaftung

unterbliebene Information des Steuerberaters über die Stellung eines Insolvenzantrags

Vorsteuerabzug

Uneinbringlichkeit von Eingangsrechnungen

Leitsatz

1. Die Weitergabe der für die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten einer Gesellschaft erforderlichen Informationen an die mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragten Mitarbeiter und Steuerberater gehört zu den wesentlichen Pflichten eines Geschäftsführers.

2. Die Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen der Gesellschaft durch den Geschäftsführer stellt eine solche Information dar.

3. Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sind offene Eingangsrechnungen in diesem Fall der drohenden Zahlungsunfähigkeit uneinbringlich im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG.

4. Der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG handelt haftungsbegründend pflichtwidrig, wenn er den für die Gesellschaft tätigen Steuerberater nicht über einen von ihm selbst gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft informiert und dieser in einer Umsatzsteuervoranmeldung für die Gesellschaft den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen geltend macht, die zu diesem Zeitpunkt bereits uneinbringlich sind.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 44
DStRE 2021 S. 1522 Nr. 24
DStZ 2021 S. 509 Nr. 13
EFG 2021 S. 997 Nr. 12
GmbH-StB 2021 S. 223 Nr. 7
NAAAH-78700

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen