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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 2 K 211/19

Gesetze: AO § 162

Schätzung trotz während des Klageverfahrens eingereichter Steuererklärungen

Leitsatz

1. Eine Schätzung kann trotz während des Klageverfahrens eingereichter Steuererklärungen aufrechterhalten bleiben, wenn der Steuerpflichtige im Streitjahr über erhebliche Zahlungsmittel verfügt hat, die aus seinen erklärten Einkünften nicht bestritten werden konnten und widersprüchliche Angaben zur Herkunft der Mittel macht.

2. Der Erhebung eines Zeugenbeweises bedarf es dann nicht, wenn vor dem Hintergrund widersprüchlicher Angaben des Klägers die in das Zeugnis gestellten Tatsachenbehauptungen unspezifiziert sind.

Fundstelle(n):
CAAAH-78692

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