Keine AfA-Berechtigung
des Vermächtnisnießbrauchers
Leitsatz
1. Werden
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufgrund eines unentgeltlich
im Wege des Vermächtnisses erworbenen Nießbrauchsrechts erzielt,
fehlt es an der Berechtigung für die AfA, sofern der entsprechende
Aufwand nicht vom Nießbrauchsberechtigten, sondern vom Erblasser
getragen wurde.
2. Dass der Nießbrauchsberechtigte
alternativ einen Anspruch auf Zugewinnausgleich und einen Pflichtteil
gehabt hätte, ändert an der Unentgeltlichkeit der Zuwendung des Nießbrauchs
nichts, wenn es an einer konkreten Regelung über eine Entgeltlichkeit
der Nießbrauchrechtsbestellung fehlt.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 1 DStRE 2022 S. 200 Nr. 4 ErbStB 2021 S. 215 Nr. 7 SAAAH-78691
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