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Auslagenersatz und Werbungskosten im Zusammenhang mit Telekommunikation des Arbeitnehmers
Aufhebung der (BStBl 1990 I S. 290) und vom – (BStBl 1993 I S. 908)
Die (BStBl 1990 I S. 290) zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitgeber ersetzten Ausgaben für Telefongespräche in der Wohnung des Arbeitnehmers und vom (BStBl 1993 I S. 908) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein Autotelefon sind durch zwischenzeitliche Gesetzesänderungen (§ 3 Nr. 45, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG) überholt. Auf die Neuregelungen in den Lohnsteuer-Richtlinien 2002 vom (BStBl 2001 I Sondernummer 1/2001) wird hingewiesen (R 21 e, R 22 Abs. 2, R 33 Abs. 5, R 127 Abs. 4a LStR 2002).
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Verwaltungsregelungen in den (BStBl 1990 I S. 290) und vom (BStBl 1993 I S. 908), soweit sie nicht bereits durch die zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen überholt sind, mit Ablauf des aufgehoben.