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„Vermietung“ von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist steuerpflichtig
Land kaufen, aufteilen und vermieten; das ist umsatzsteuerlich für uns nichts Ungewöhnliches. Doch wie verhält es sich, wenn dies Avatare in einem Online-Spiel machen und der Umsatz später in Euro ausgezahlt wird? - Können Umsätze, die in einem Online-Spiel erzielt werden, umsatzsteuerpflichtig sein? Mit dieser Frage musste sich das FG Köln befassen.
Ja, so die Entscheidung des . Umsätze, die im Rahmen eines Online-Spiels im virtuellen Raum gegen rücktauschbares Spielgeld getätigt werden, sind umsatzsteuerpflichtig. Die Revision ist allerdings beim BFH anhängig (Az.: V R 38/19).
I. Leitsätze
Umsätze, die im Rahmen eines Online-Spiels im virtuellen Raum gegen rücktauschbares Spielgeld getätigt werden, sind umsatzsteuerpflichtig.
II. Sachverhalt
Der Kläger erwarb im Rahmen eines Online-Spiels virtuelles Land von der amerikanischen Spielebetreiberin, parzellierte und vermietete dies innerhalb des Online-Spiels gegen Zahlung einer virtuellen Währung an andere Nutzer bzw. Spieler.
In diesem Spiel – einer Online-3D-Weltsimulation – können die Nutzer mit ihren Avataren die virtuelle Welt erkunden, andere Nutzer treffen, ...