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Abgabenordnung | Festsetzungsverjährung bei Erstattungsansprüchen im dreistufigen Verfahren (Grundsteuer)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO kann durch jeden mit dem Steueranspruch zusammenhängenden Erstattungsanspruch ausgelöst werden. (2) Der Erstattungsanspruch muss vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden sein. (3) § 171 Abs. 14 AO ist für die Frage, ob ein Erstattungsanspruch besteht, im Sinne der formellen Rechtsgrundtheorie auszulegen. (Anschluss an , NWB OAAAH-62993)