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Corona | Betrügerische Erlangung von Corona-Soforthilfen (BGH)
Das LG Stade hat den Angeklagten wegen Subventionsbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig ().
Sachverhalt: Nach den landgerichtlichen Feststellungen beantragte der vielfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Frühjahr 2020 in sieben Fällen in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) sog. Corona-Soforthilfen für tatsächlich nicht existierende Kleingewerbe und erlangte auf diese Weise insgesamt 50.000 €. In drei Fällen nutzte er hierfür fremde Personendaten. Der A...