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StuB Nr. 10 vom Seite 407

Berücksichtigung des Berliner Mietendeckels in den Konzernabschlüssen und Konzern-Lageberichten 2020

Analyse ausgewählter Wohnimmobilien-Unternehmen

Dr. Carola Rinker

Das Urteil des BVerfG zum Berliner Mietendeckel wurde am gefällt und am veröffentlicht. Das Gericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt, da die Länder keine Gesetzgebungskompetenz haben. Doch die Begründung des Gerichts lässt vermuten: Das Thema bleibt weiterhin relevant. Bei einer bundesweiten Regelung könnten sich Auswirkungen auf die Verkehrswerte und die Mieterträge der Immobilien-Unternehmen ergeben.

Kernaussagen
  • Durch den Berliner Mietendeckel können zu hohe Mieten seit dem gesenkt werden.

  • Die betroffenen Immobilien-Konzerne stufen den Mietendeckel als verfassungswidrig ein und sehen darin keine Lösung der bestehenden Wohnungsknappheit.

  • Das Urteil des BVerfG zeigt: Eine Mietbegrenzung wie beim Berliner Mietendeckel kann nur durch den Bund beschlossen werden.

I. Einleitung

[i]Franke/Wächtershäuser, Folgen des Berliner „Mietendeckels“ für den Jahresabschluss 2020 – Folgebewertung von Wohnimmobilien im Anlagevermögen, BBK 6/2021 S. 297, NWB LAAAH-73459 Ein Jahr war der neue Mietendeckel in Berlin in Kraft, bis die Entscheidung des BVerfG diesen in ihrem Beschluss vom für verfassungswidrig eingestuft hat. Das neue Gesetz sollte vorerst befristet einen weiteren Anstieg der Wohnungsmieten eindämmen. Die Mieten waren seit dem eingefroren und durften nicht erhöht werden (Stufe 1). Seit dem mussten zu hohe Mieten sogar gesenkt werden (Stufe 2). Mieter müssen nun aufgrund des Beschlusses des BVerfG mit Nachzahlungen rechnen.

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war davon ausgegangen, dass ca. 340.000 Wohnungen von dieser zweiten Stufe des Mietdeckels betroffen sein werden. Eine neuere Untersuchung des Forschungsunternehmens F+B rechnet jedoch mit 512.000 Wohnungen, bei denen die Neuregelung zur Senkung der Miete greifen sollte. Dies entspricht knapp 40 % des Berliner Gesamtbestands relevanter Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. Durch das Urteil des BVerfG ist die Mietsenkung nun gekippt worden.

Der DAX-Konzern Vonovia hat ca. 12 % seiner Wohneinheiten des Portfolios in Deutschland in der Hauptstadt. Daher kann davon ausgegangen werden, dass von den 43.171 Wohneinheiten des Immobilien-Konzerns auch einige von den beiden Stufen des Mietendeckels betroffen waren. Die Berücksichtigung des Berliner Mietendeckels in den Geschäftsberichten einiger Immobilien-Unternehmen zeigt kein einheitliches Bild, wie die vorliegende Untersuchung zeigt.

Am hat das IDW ein Factsheet zu den Auswirkungen des Berliner Mietendeckels auf die Rechnungslegung veröffentlicht. Das Factsheet thematisiert die Auswirkungen auf die Bilanz und macht keinerlei Angaben über die Auswirkungen auf den Lagebericht. Wie die Untersuchung gezeigt hat, haben sich in den Abschlüssen 2020 vor allem Auswirkungen auf den Lagebericht ergeben. Aus diesem Grund wird auf einer Darstellung der Inhalte des Factsheets verzichtet.

Der Beitrag ist wie folgt aufgebaut: Zunächst werden die gesetzlichen Regelungen des Berliner Mietendeckels erläutert. Anschließend wird analysiert, inwieweit ausgewählte Immobilien-Unternehmen den Berliner Mietendeckel im Jahresabschluss und Lagebericht berücksichtigen. Der Beitrag schließt mit einem Fazit und Ausblick.S. 408