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BBK Nr. 10 vom

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Was Sie jetzt schon zur geplanten Option zur Körperschaftsbesteuerung wissen müssen

Bernd Rätke und Dr. Kai Tiede

Nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts können Personengesellschaften künftig zur Körperschaftsteuer optieren. Das Gesetz soll zwar erst ab dem Jahr 2022 gelten. Wenn sich eine Personengesellschaft aber ab 2022 wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen möchte, dann muss sie dies bereits im laufenden Jahr 2021 beantragen. Dies führt zu komplexen Abwägungsentscheidungen. Der Beitrag stellt die wesentlichen Parameter dar, um die Entscheidungsfindung zu erleichtern.

I. Ausübung der Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a Abs. 1 KStG-E)

Wenn die Besteuerung als Kapitalgesellschaft gewünscht ist, muss dies nach § 1a Abs. 1 KStG-E vor Beginn des Wirtschaftsjahres beantragt werden, ab dem die Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden soll. Der Antrag ist an das für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Personengesellschaft zuständige Finanzamt zu richten und ist unwiderruflich.

Schon für das Folgejahr kann aber beantragt werden, wieder wie eine Personengesellschaft besteuert zu werden (sog. Rückoption, § 1a Abs. 4 KStG-E). Die...