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LSG Hessen Urteil v. - L 8 KR 173/19

Gesetze: § 7 Abs. 5 PrüfvV (2016)

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Zulässigkeit der nachträglichen Rechnungskorrektur durch ein Krankenhaus bei vollstationärer Krankenhausbehandlung.

§ 7 Abs. 5 Prüfverfahrensvereinbarung vom (PrüfvV 2016) ist auf den Fall der nachträglichen Rechnungskorrektur eines Krankenhauses, die darauf beruht, dass es im Rahmen der Fallprüfung vor Ort zwischen dem MDK und den Krankenhausärzten zu einer übereinstimmenden Beurteilung der richtigen Kodierung des Falles kommt, nicht anwendbar.

Fundstelle(n):
CAAAH-78358

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