1. Informiert sich der Versicherte eingehend unter Heranziehung von medizinischer und juristischer Quellen, steht dies nicht von vornherein einem durch die Genehmigungsfiktion begründeten Recht zur Selbstbeschaffung auf Kosten der Krankenkasse entgegen. Nähere Kenntnis des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung kann Versicherten nicht abverlangt werden (vgl. -, in juris).
2. Der Versicherte wird durch die Ablehnungsentscheidung der Krankenkasse jedenfalls dann nicht bösgläubig, wenn sich die Krankenkasse bzw. der MDK im beigefügten Gutachten nicht mit den Argumenten des Versicherten auseinandersetzt und diese nachvollziehbar widerlegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAH-78344
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