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Futtermittelmanagement im Zusammenhang mit Schweinemastbetrieb
Das , hatte darüber zu entscheiden, ob bei Mischen von Futtermitteln und dosierter Zuleitung an einen Schweinemastbetrieb eine einheitliche sonstige Leistung vorliegt oder zumindest teilweise eine Lieferung, auf die der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Anlage 2 lfd. Nr. 37 Anwendung findet. In diesem Zusammenhang war auch zu klären, ob sich der Steuerpflichtige direkt auf Art. 98 i. V. mit Anhang III Nr. 11 MwStSystRL berufen und somit in den Genuss eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes gelangen kann.
I. Nichtamtlicher Leitsatz
Flüssigfutterleistungen über eine einheitliche Futtermittelzentrale an andere Unternehmer sind keine Lieferungen, sondern aus Sicht des durchschnittlichen Leistungsempfängers im Zuge einer Gesamtbetrachtung bei qualitativer Bewertung dem Regelsteuersatz unterliegende Futtermanagementleistungen, da entsprechend der Rechtsprechung zur Abgrenzung von Lebensmittellieferungen zu Restaurationsleistungen mehrere Dienstleistungselemente vorliegen, die nicht mit der bloßen Vermarktung einhergehen, nämlich zum einen das Mischen des Flüssigfutters und zum anderen die automatische Prüfung, ob die Tröge leer sind, die automatische Wiederbefüllung der Tröge, die automat...