- die im vorliegenden Rechtsmittel vorgebrachten Rechtsmittelgründe für zulässig zu erklären und ihnen stattzugeben;
- das Urteil des Gerichts vom in den verbundenen Rechtssachen T-515/13 RENV und T-719/13 RENV, Königreich Spanien u. a./Kommission, aufzuheben;
- den Beschluss 2014/200/EU der Kommission vom über die staatliche Beihilfe SA.21233 C/11 (ex NN/11, ex CP 137/06) Spaniens - Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen anwendbares Steuersystem, das auch als spanisches True-Lease-Modell bezeichnet wird, insbesondere Art. 1 Abs. 1, soweit er das spanische True-Lease-Modell zu einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe erklärt, und hilfsweise Art. 4 Abs. 1, soweit er die Rückforderung der gesamten Beihilfe von den Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen anordnet, für nichtig zu erklären;
- der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
(Die Klägerinnen rügen insbesondere Rechtsfehler in der Auslegung und Anwendung der Art. 107 Abs. 1 AEUV und weitere Rechtsanwendungsfehler.)
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