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BPatG Urteil v. - 6 Ni 30/17 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verfahren zum Codieren eines Audiosignals (europäisches Patent)" – zur Frage der Patentfähigkeit

Tatbestand

Der Beklagte ist eingetragener Inhaber des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 0 954 909 (Streitpatent), das auf die internationale Anmeldung PCT/EP98/01481 vom 13. März 1998 zurückgeht. Das Streitpatent nimmt die Priorität aus DE 19730130 vom 14. Juli 1997 in Anspruch. Die Anmeldung ist als WO 99/04506 A1 am 28. Januar 1999, die Erteilung am 29. August 2001 veröffentlicht worden. Das Streitpatent ist durch Zeitablauf am 13. März 2018 erloschen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2020:181120U6Ni30.17EP.0

Fundstelle(n):
JAAAH-78065

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