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Umsetzung der zweiten Stufe des MwSt-Digitalpakets durch das JStG 2020
Mit dem JStG 2020 (BGBl 2020 I S. 3096) werden im UStG auch zwingend notwendige Anpassungen an das EU-Recht vorgenommen. Insbesondere wird die zweite Stufe des europäischen MwSt-Digitalpakets zum umgesetzt. Dabei werden die bestehenden Regelungen zum Mini-One-Stop-Shop (MOSS) zum sog. One-Stop-Shop (OSS) erweitert und ein sog. Import-One-Stop-Shop (IOSS) eingeführt. Die Maßnahmen, die EU-weit umzusetzen sind, beinhalten wesentliche Vereinfachungen für Unternehmer, die B2C-Leistungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten ausführen, da sie durch die zentrale Anlaufstelle nicht mehr in jedem EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich erfasst werden müssen. Unternehmer, die ab dem an einem der neuen Verfahren teilnehmen wollen, können dies seit dem anzeigen.
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Regelung |
Geltung | |
§ 18j (neu) | Besonderes Besteuerungsverfahren
(OSS) für
| (Art. ... |