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§ 28 – 35 GewStG Ermittlung des Zerlegungsmaßstabs i.S. des § 29 GewStG bei Altersteilzeitbeschäftigten
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der Gewerbesteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden ist zur Frage, wie Arbeitgeberleistungen und Ausgleichsansprüche bei Altersteilzeitbeschäftigten im Rahmen der Gewerbesteuerzerlegung zu behandeln sind, die Auffassung zu vertreten, daß
Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes nicht als Arbeitslohn i.S.d. § 31 GewStG berücksichtigt werden können,
der Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers nach § 4 des Altersteilzeitgesetzes nicht die zu berücksichtigenden Arbeitslöhne mindert,
die Zuführungen zu den Rückstellungen für Arbeitslöhne, die für die Freistellungsphase vorgenommen werden, nicht als Arbeitslöhne bei der Zerlegung nach § 29 GewStG zu berücksichtigen sind und
die Vergütungen, die in der Freistellungsphase geleistet werden, als Arbeitslöhne i.S.d. § 31 GewStG zu berücksichtigen sind.