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Verfahrensrecht | Zur Duldungspflicht des Rechtsnachfolgers gem. § 15 AnfG (BFH)
Wird die Zahlungsverjährung gegenüber dem Steuerschuldner durch den Erlass eines Duldungsbescheids unterbrochen, beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Duldungsbescheid erlassen wurde, eine neue Zahlungsverjährungsfrist (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin wendet sich gegen ihre Inanspruchnahme für Steuerschulden ihres Bruders (Steuerschuldner) als Rechtsnachfolgerin ihres Neffen, des Sohns des Steuerschuldners, gem. § 191 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO i. V. mit § 15 AnfG. Das FA hat die Klägerin verpflichtet, die Zwangsvollstreckung in Grundstücke zu dulden, die der Steuerschuldner dem Sohn übertragen und welche die Klägerin von diesem erworben hat.
Streitig ist, ob der gegen die Klägerin als Zweiterwerberin eines...