Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Kiel - G 1412A - St 141

§ 3 GewStG Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen gemäß § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG

Pflege gesunder Kinder und Säuglinge

Nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG sind Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen von der Gewerbesteuer befreit, wenn im Erhebungszeitraum die Pflegekosten in mindestens 40 v.H. der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind. Diese Befreiungsregelung wurde der umsatzsteuerlichen Befreiung in § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG nachgebildet.

Es ist gefragt worden, ob unter die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG auch Einrichtungen fallen, in denen gesunde Kinder und Säuglinge gepflegt werden, deren Eltern/Sorgeberechtigte wegen einer eigenen Erkrankung ihrer Sorgepflicht nicht nachkommen können.

Nach der Gesetzesbegründung soll die Steuerbefreiung dazu beitragen, im Hinblick auf den sich verändernden Bevölkerungsaufbau die bestehenden Versorgungsstrukturen bei der Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen zu verbessern. Dementsprechend ist die Steuerbefreiung insbesondere für die Einrichtungen konzipiert, die der Pflege und Betreuung kranker und älterer Personen dienen.

Einrichtungen, in denen gesunde Kinder und Säuglinge, deren Eltern/Sorgeberechtigte wegen einer ...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen