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Lohnsteuer | Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber
Mit Schreiben v. äußert sich das BMF ausführlich zur Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG.
Den Fokus des Schreibens bilden die Ausführungen zur erforderlichen Zertifizierung nach § 20 Abs. 5 Satz 1 SGB V. Das BMF weist jedoch darauf hin, dass nicht S. 1296zertifizierte Leistungen des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerfrei sein können (Tz. 2, 2). Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt werden, stellen losgelöst von § 3 Nr. 34 EStG keinen Arbeitslohn dar.